Rechtliches · AGB

Ohne
Kleingedrucktes.

Offene Preise, offene Regeln. Alle Paragraphen, sortiert nach dem, was du wirklich wissen willst. Die Kurzfassungen helfen beim Überblick, rechtlich gilt der Volltext.

Inhalt

Start & Vertrag

In einem Satz

Wir arbeiten nur mit Unternehmen, und es gilt, was im Angebot steht.

Kurzfassung. Rechtlich gilt der Volltext.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, Angebote, Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen Shopibrands (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Dienst- und Werkleistungen in den Bereichen E-Commerce, Webdesign, Shopify-Entwicklung, Theme-Anpassung, App-Integration, Migration, Suchmaschinenoptimierung, Conversion-Optimierung, Online-Marketing, technische Betreuung, Supportleistungen sowie damit verbundene Beratungs-, Umsetzungs- und Entwicklungsleistungen.
  2. Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen im Zusammenhang mit Konzeption, Gestaltung, technischer Umsetzung, Optimierung, Betreuung, Migration, Erweiterung und Wartung von Shopify-Stores, einschließlich der Einbindung von Themes, Apps, Schnittstellen, Tracking- und Marketing-Tools sowie der Erbringung technischer und organisatorischer Projektleistungen.
  3. Die Angebote und Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Schweigen auf abweichende Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
  5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Projektverträge, Leistungsbeschreibungen, Statements of Work oder sonstige schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie von ihnen abweichen.
  6. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss, Angebotsgrundlage und Einbeziehung der AGB
  1. Ein Vertrag zwischen Agentur und Kunde kommt zustande durch Annahme eines individuellen Angebots, schriftliche Auftragserteilung, elektronische Bestätigung, digitale Signatur, Beauftragung per E-Mail, Annahme eines Angebots über ein elektronisches Signatur- oder Angebotsportal oder durch Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  2. Sofern im Angebot der Agentur nicht anders angegeben, sind Angebote freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Agentur den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
  3. Mit Annahme eines Angebots, Auftragserteilung oder Zahlung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
  4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus:
    • dem konkreten Angebot,
    • der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung,
    • schriftlichen Zusatzvereinbarungen,
    • gegebenenfalls einer Projektbeschreibung, einem Briefing oder einem Statement of Work,
    • diesen AGB.
  5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, sofern im Einzelfall keine strengere Form vereinbart ist.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
  1. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der im Angebot oder in einer sonstigen Vereinbarung ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Die Agentur schuldet ausschließlich die dort konkret aufgeführten Leistungen.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur insbesondere nicht:
    • eine dauerhafte Überwachung des Shopify-Stores,
    • eine fortlaufende rechtliche, steuerliche oder datenschutzrechtliche Prüfung,
    • die wirtschaftliche Rentabilität des Projekts,
    • eine dauerhafte Kompatibilität von Drittsoftware,
    • eine laufende Anpassung an technische Änderungen durch Shopify oder Dritte,
    • die Prüfung von Inhalten, Funktionen oder Prozessen auf Vereinbarkeit mit Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Verbraucherschutz- oder Steuerrecht.
  3. Beratungen, Empfehlungen, Hinweise, Einschätzungen, Benchmarks, Best Practices, Mockups, Wireframes, Entwürfe, Strategievorschläge oder technische Einschätzungen der Agentur dienen ausschließlich der Unterstützung des Projekts. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit oder garantierte Leistung vereinbart wurden.
  4. Die Agentur ist berechtigt, Entwicklungs-, Test-, Abstimmungs- und Umsetzungsprozesse nach dem Stand der Technik einzusetzen und die technische Umsetzung nach billigem Ermessen zu bestimmen, sofern dadurch nicht wesentlich vom vereinbarten Leistungsumfang abgewichen wird.
  5. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer, externe Dienstleister, Freelancer oder sonstige qualifizierte Dritte einzusetzen, sofern dem keine zwingenden vertraglichen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
  6. Videoanleitungen, Schulungsmaterial und Dokumentation

    Soweit ausdrücklich im Angebot enthalten, kann die Agentur dem Kunden Videoanleitungen, Bildschirmaufnahmen, Kurzanleitungen oder andere Formen der Dokumentation bereitstellen. Diese dienen ausschließlich der Erläuterung der konkret vertraglich vereinbarten und von der Agentur umgesetzten Leistungen.

    Ein Anspruch auf Videoanleitungen, Schulungsmaterial oder Dokumentation besteht nur, soweit diese Leistungen ausdrücklich im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung enthalten sind.

    Insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, Videoanleitungen, Schulungsmaterial oder Dokumentation zu erstellen für:

    • nachträglich beauftragte Leistungen,
    • zusätzliche Seiten, Templates oder Sections,
    • spätere Shop-Erweiterungen oder -Änderungen,
    • Leistungen Dritter,
    • Apps oder Integrationen außerhalb des ursprünglichen Leistungsumfangs,
    • Marketingleistungen und Werbekampagnen, insbesondere Meta Ads, Google Ads oder andere bezahlte Werbung,
    • E-Mail-Marketing, insbesondere Klaviyo oder andere E-Mail-Marketing-Plattformen,
    • SEO-Leistungen,
    • Tracking-Implementierungen, Analyse-Tools und Reportings,
    • Beratungs- und Strategieleistungen,
    • sonstige Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.

    Vom Kunden gewünschte zusätzliche Schulungen, Dokumentationen oder Anleitungen sind Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

§ 4 Kein Erfolgsversprechen, keine Umsatz-, Conversion- oder Ranking-Garantie
  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als garantierte Beschaffenheit vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen, unternehmerischen, vertrieblichen oder werblichen Erfolg.
  2. Die Agentur übernimmt insbesondere keine Gewähr, Garantie oder Haftung für:
    • bestimmte Umsätze oder Umsatzsteigerungen,
    • bestimmte Conversion-Rates,
    • bestimmte durchschnittliche Warenkorbwerte,
    • bestimmte ROAS-, MER-, CAC- oder vergleichbare Marketingkennzahlen,
    • bestimmte Sichtbarkeit, Rankings oder Platzierungen in Suchmaschinen,
    • bestimmte Besucherzahlen, Traffic-Werte oder Wiederkaufraten,
    • die Akzeptanz bestimmter Funktionen oder Designs durch Endkunden,
    • die Performance von Kampagnen oder Werbemaßnahmen,
    • das Erreichen der geschäftlichen oder finanziellen Ziele des Kunden.
  3. Aussagen zu Potenzialen, Chancen, Wachstumszielen, Marktpositionen, Best Practices, Branchen-Benchmarks oder Optimierungsmöglichkeiten sind unverbindliche Einschätzungen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Sie stellen keine vertragliche Garantie und keine vereinbarte Beschaffenheit dar.
  4. Der Kunde erkennt an, dass der wirtschaftliche Erfolg eines Onlineshops von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die die Agentur keinen oder nur geringen Einfluss hat, insbesondere Sortiment, Preisstrategie, Lieferfähigkeit, Wettbewerb, Markenstärke, Werbebudget, Retourenquote, Versandqualität, Kundenservice, Saisonalität, Produktqualität, Qualität der Tracking-Daten und das allgemeine Marktumfeld.

Zusammenarbeit

In einem Satz

Du lieferst Inhalte und Zugänge rechtzeitig, wir liefern zum Festpreis mit drei Feedbackrunden pro Phase.

Kurzfassung. Rechtlich gilt der Volltext.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, richtig, rechtzeitig und in angemessener Form zu erbringen.
  2. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von:
    • Texten und Schriften,
    • Bildern,
    • Produktdaten,
    • Preis- und Varianteninformationen,
    • Zugangsdaten,
    • Freigaben,
    • technischen Informationen,
    • Rechtstexten,
    • Ansprechpartnern mit Entscheidungsbefugnis,
    • sonstigen projektbezogenen Inhalten und Informationen.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Dateien, Dokumente und Informationen rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
  4. Verzögerungen, Mehraufwand, Fehlentwicklungen oder technische Probleme, die auf verspätete, unvollständige, unklare oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückgehen, gehen nicht zulasten der Agentur.
  5. Vereinbarte Projekttermine verlängern sich angemessen um den Zeitraum, in dem der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt.
  6. Entsteht durch fehlende oder mangelhafte Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, ist die Agentur berechtigt, diesen gesondert zu berechnen.
  7. Vom Kunden bereitgestellte Daten, Dateien und Importmaterialien

    7.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle der Agentur übergebenen Daten, Dateien, Inhalte, CSV-Dateien, Produktdaten, Bilder, Texte, Tabellen, Importdateien, ERP-Daten, Variantenstrukturen, Metafelder, Übersetzungen und sonstigen Informationen vor der Übergabe selbst auf Vollständigkeit, Richtigkeit, technische Verwendbarkeit und Konsistenz zu prüfen.

    7.2 Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Daten oder Dateien auf Richtigkeit, Vollständigkeit, technische Korrektheit oder strukturelle Konsistenz zu prüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

    7.3 Die Agentur haftet insbesondere nicht für:

    • fehlerhafte CSV-Dateien,
    • unvollständige Produktdaten,
    • fehlerhafte Variantenstrukturen,
    • doppelte oder fehlerhafte SKUs,
    • fehlerhafte Metafelder,
    • inkonsistente Datenstrukturen,
    • fehlerhafte Übersetzungen,
    • beschädigte Dateien,
    • Formatierungsfehler,
    • Importfehler aufgrund vom Kunden bereitgestellter Datenquellen,
    • Fehler aus ERP-, PIM-, Warenwirtschafts- oder sonstigen Drittsystemen.

    7.4 Stellt sich nach Projektbeginn heraus, dass vom Kunden bereitgestellte Daten, Dateien oder Informationen fehlerhaft, unvollständig, inkonsistent oder technisch unbrauchbar sind, und entsteht dadurch Mehraufwand, gilt dieser als Zusatzleistung.

    7.5 Dies gilt insbesondere für:

    • die Nachbearbeitung und Bereinigung von Daten,
    • manuelle Anpassungen,
    • erneute Importe,
    • die Neuanlage von Produkten,
    • die Umstrukturierung von Varianten,
    • Fehleranalysen,
    • technische Korrekturen,
    • Wiederherstellungsmaßnahmen,
    • zusätzlichen Abstimmungs- oder Qualitätssicherungsaufwand.

    7.6 Dieser Mehraufwand wird nach tatsächlichem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit 120,00 EUR netto pro Stunde.

    7.7 Projektverzögerungen aufgrund fehlerhafter, verspäteter oder unvollständiger Daten des Kunden hat die Agentur nicht zu vertreten. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.

§ 9 Eigenmächtige Änderungen durch Kunden oder Dritte während des Projekts
  1. Nimmt der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter oder geduldeter Dritter während der Entwicklungs-, Test-, Abstimmungs- oder Umsetzungsphase eigenständig Änderungen am Projekt, am Shopify-Store, an Themes, Apps, Einstellungen, Produktdaten, Integrationen, Code-Strukturen, Templates, Metafeldern, Tracking-Einbindungen oder sonstigen Projektbestandteilen vor, geschieht dies ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
  2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Änderungen direkt im Live-System, in einer Entwicklungsumgebung, im Theme, im Backend, über den Shopify-Admin, über Collaborator-Zugänge, über Apps oder auf anderem Weg vorgenommen werden.
  3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für daraus entstehende:
    • Datenverluste,
    • nicht gespeicherte Zwischenstände,
    • überschriebenen Code,
    • Darstellungsfehler,
    • Funktionsstörungen,
    • Inkompatibilitäten,
    • Verzögerungen,
    • Wiederherstellungsaufwände,
    • Sicherheitslücken oder Fehlkonfigurationen.
  4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eigenmächtige Änderungen des Kunden oder Dritter kostenfrei rückgängig zu machen, zu analysieren oder zu dokumentieren.
  5. Entsteht durch solche Eingriffe Mehraufwand für Tests, Fehleranalyse, Wiederherstellung, Dokumentation, Neuentwicklung, erneute Abstimmung oder erneute Umsetzung, ist die Agentur berechtigt, diesen nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit 120,00 EUR netto pro Stunde zu berechnen.
  6. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, daraus resultierende Terminverschiebungen, Ressourcenanpassungen und Projektverzögerungen angemessen geltend zu machen.
§ 10 Subunternehmer, externe Projektmitarbeiter und Collaborator-Zugänge
  1. Die Agentur ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten geeignete Subunternehmer, Freelancer, externe Dienstleister oder sonstige Projektmitarbeiter einzusetzen.
  2. Einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf vorherige Zustimmung, Benennung oder Freigabe einzelner Projektmitarbeiter.
  3. Die Agentur bleibt auch bei Einbindung Dritter alleiniger Vertragspartner des Kunden und koordiniert die Leistungserbringung in eigener Verantwortung.
  4. Die Agentur ist berechtigt, Projektmitarbeitern die für die Projektdurchführung erforderlichen technischen Zugänge einzuräumen. Dazu gehören insbesondere:
    • Shopify-Collaborator-Zugänge,
    • Backend-Zugänge,
    • Theme- und App-Zugänge,
    • Zugänge zu Repositories, Hosting- oder Domain-Umgebungen,
    • Zugänge zu Projektmanagement-, Analyse- oder Marketingsystemen,
    • sonstige projektbezogene Zugriffsrechte.
  5. Können externe Projektmitarbeiter bei der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten oder vertrauliche Geschäftsinformationen des Kunden erhalten, stellt die Agentur sicher, dass diese in angemessenem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  6. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte natürliche Personen eingesetzt werden oder einmal eingesetzte Projektmitarbeiter dauerhaft im Projekt bleiben.
§ 11 Verbindliche Kommunikationswege und Gültigkeit von Anweisungen
  1. Verbindliche Projektanweisungen, Freigaben, Änderungswünsche, Priorisierungen, Änderungen des Leistungsumfangs, Abnahmen und sonstige rechtlich oder wirtschaftlich relevante Erklärungen des Kunden müssen in Textform über einen von der Agentur benannten Kommunikationsweg erfolgen.
  2. Verbindliche Kommunikationswege sind insbesondere:
    • E-Mail,
    • ein von der Agentur genutztes Projektmanagementsystem,
    • ein Signatur- oder Angebotsportal,
    • sonstige von der Agentur ausdrücklich freigegebene Dokumentationswege.
  3. Kommunikation über informelle Kanäle, insbesondere
    • WhatsApp,
    • Slack,
    • Telegram,
    • Instagram,
    • LinkedIn,
    • Telefon,
    • Sprachnachrichten,
    • mündliche Besprechungen ohne anschließende Dokumentation,
    gilt nicht als verbindliche Leistungsänderung oder Projektanweisung, sofern sie nicht nachträglich in Textform bestätigt wird.
  4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, über informelle Kanäle übermittelte Anweisungen umzusetzen.
  5. Die Agentur haftet nicht für Missverständnisse, Verzögerungen oder Mehraufwand infolge nicht ordnungsgemäß dokumentierter Projektkommunikation.
§ 12 Feedback, Korrekturen und neue Wünsche
  1. Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang behebt die Agentur kostenfrei (Korrektur).
  2. Je Projektphase (Design, Umsetzung) sind drei Feedbackrunden im Festpreis enthalten. Eine Feedbackrunde ist eine gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Stand.
  3. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer Zusatzvereinbarung in Textform enthalten sind, gelten als neue Wünsche. Dazu gehören insbesondere:
    • weitere Designvarianten,
    • weitere Templates, Seiten oder Sections,
    • Feedbackrunden über die nach Absatz 2 enthaltenen hinaus,
    • nachträgliche Layoutänderungen nach Freigabe,
    • zusätzliche App-Integrationen,
    • neue Funktionen,
    • zusätzliche Schnittstellen,
    • zusätzliche Tracking-Setups,
    • nachträgliche Konzeptänderungen,
    • die erneute Umsetzung bereits freigegebener Bestandteile.
  4. Für neue Wünsche erstellt die Agentur vor Beginn ein gesondertes Festpreis-Angebot. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe in Textform durch den Kunden. Die Agentur ist nicht verpflichtet, neue Wünsche ohne gesonderte Beauftragung umzusetzen.
  5. Neue Wünsche werden nicht ohne vorherige Vereinbarung nach Aufwand abgerechnet. Unberührt bleibt die Berechnung von Mehraufwand, den der Kunde nach § 8 Abs. 6 und 7, § 9, § 22 Abs. 7 oder § 26 Abs. 7 verursacht.
  6. Durch neue Wünsche kann sich der Zeitplan verschieben. Die Agentur weist darauf im Angebot hin und kann die Umsetzung von einer Anzahlung abhängig machen.
  7. Grundlage der Leistungserbringung ist ausschließlich der im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer sonstigen Vereinbarung in Textform festgelegte Leistungsumfang. Mit Projektbeginn gilt dieser Leistungsumfang als verbindlich.
§ 13 Scope Freeze und Verbindlichkeit freigegebener Projektstände
  1. Sobald der Kunde Entwürfe, Konzepte, Designs, technische Lösungsansätze, Funktionsumfänge, Inhalte, Wireframes, Mockups, Theme-Setups, Navigationsstrukturen, Datenmodelle, App-Konzepte, Tracking-Setups oder sonstige Projektbestandteile freigibt, gilt der jeweilige Projektstand als verbindlich freigegeben.
  2. Die Freigabe kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen, insbesondere durch:
    • schriftliche Bestätigung,
    • Bestätigung per E-Mail,
    • Freigabe im Projektmanagementsystem,
    • tatsächliche Nutzung,
    • Weitergabe an Dritte zur Veröffentlichung oder Weiterverarbeitung,
    • Freigabe in Besprechungen mit anschließender Dokumentation.
  3. Nach der Freigabe ist die Agentur berechtigt, die Umsetzung auf Grundlage dieses Projektstands fortzusetzen.
  4. Änderungen nach Freigabe sind grundsätzlich neue Wünsche im Sinne von § 12 und können zusätzliche Kosten sowie Anpassungen von Terminen, Meilensteinen und Ressourcen zur Folge haben.
  5. Nach wirksamer Freigabe kann der Kunde nicht verlangen, dass der freigegebene Projektstand ohne zusätzliche Vergütung, Terminanpassung oder technische Folgen erneut geändert wird.

Abnahme & Launch

In einem Satz

Du prüfst innerhalb von 7 Tagen, danach gilt die Leistung als abgenommen.

Kurzfassung. Rechtlich gilt der Volltext.

§ 14 Development Stores, Eigentumsübertragung und Übergabe des Shopify-Stores
  1. Shopify-Projekte werden von der Agentur häufig zunächst in sogenannten Development Stores oder anderen Entwicklungsumgebungen angelegt, die der Einrichtung, Konfiguration, dem Testen und der Vorbereitung des späteren Live-Betriebs dienen.
  2. Solche Entwicklungsumgebungen dienen ausschließlich der Projektumsetzung und stellen noch keine endgültige Übergabe des Shopify-Stores an den Kunden dar.
  3. Die Übergabe des Stores an den Kunden erfolgt in der Regel durch Übertragung des Store-Owner-Status oder über einen anderen von Shopify vorgesehenen Übertragungsmechanismus.
  4. Die Agentur ist berechtigt, die Übertragung des Stores oder der administrativen Hauptrechte zurückzuhalten, bis alle offenen Forderungen vollständig bezahlt sind.
  5. Mit Übertragung des Store-Owner-Status oder einer sonstigen endgültigen Übergabe geht die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für den Store auf den Kunden über.
  6. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde insbesondere verantwortlich für:
    • die Verwaltung des Shopify-Kontos,
    • die Auswahl und Verwaltung der Zahlungsanbieter,
    • die Auswahl und Verwaltung installierter Apps,
    • laufende Plattformkosten,
    • die rechtliche und inhaltliche Pflege des Stores,
    • Benutzerrechte, Mitarbeiterzugänge und Sicherheitseinstellungen.
  7. Sofern keine gesonderte Vereinbarung über Wartung, Support oder laufende Betreuung besteht, schuldet die Agentur nach der Übergabe keine weitere Wartung oder Überwachung des Stores.
§ 16 Abnahme der Leistungen
  1. Hat die vertragliche Leistung werkvertraglichen Charakter oder ist sie als abnahmebedürftige Leistung ausgestaltet, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
  2. Nach Fertigstellung eines Projekts oder einer abgrenzbaren Projektphase fordert die Agentur den Kunden zur Abnahme auf.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung zu prüfen und entweder die Abnahme zu erklären oder konkrete wesentliche Mängel in Textform anzuzeigen.
  4. Geht innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelanzeige ein, gilt die Leistung als abgenommen.
  5. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, veröffentlicht, live schaltet, Inhalte einpflegt, darüber Bestellungen abwickelt oder sie anderweitig im Geschäftsbetrieb verwendet.
  6. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  7. Die Agentur ist berechtigt, für klar abgrenzbare Projektphasen Teilabnahmen zu verlangen.
§ 17 Teilabnahmen, Meilensteine und laufende Projektphasen
  1. Bei größeren oder mehrphasigen Projekten kann die Agentur Leistungen in Projektphasen, Sprints, Meilensteinen oder Teilleistungen erbringen.
  2. Solche Projektphasen können insbesondere umfassen:
    • Konzeptentwicklung,
    • Designfreigaben,
    • Theme-Setup,
    • App-Integration,
    • Datenmigration,
    • Tracking-Setups,
    • technische Module,
    • die Lieferung von Templates oder Funktionsbausteinen.
  3. Für jede abgrenzbare Projektphase kann die Agentur eine gesonderte Freigabe oder Abnahme verlangen.
  4. Freigegebene oder abgenommene Projektphasen bilden die verbindliche Grundlage für die weitere Projektumsetzung.
  5. Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen oder abgenommenen Phasen gelten als neue Wünsche im Sinne von § 12.
§ 18 Go-live, Übergang der Betriebsverantwortung und Wechsel der Verantwortlichkeit
  1. Mit dem Go-live eines Shopify-Stores, der Veröffentlichung des Stores oder der Übertragung des Store-Owner-Status gilt das Projekt als technisch übergeben, sofern nicht ausdrücklich weitere Leistungen vereinbart sind.
  2. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für den laufenden Betrieb des Stores vollständig beim Kunden.
  3. Dazu gehört insbesondere die Verantwortung für:
    • Inhalte und Produktdaten,
    • Preise, Varianten und Lagerbestände,
    • Zahlungs- und Versandkonfigurationen,
    • Rechtstexte,
    • Cookie- und Einwilligungseinstellungen,
    • die Einhaltung der DSGVO,
    • Tracking- und Marketing-Integrationen,
    • Mitarbeiter- und Zugriffsrechte,
    • Sicherheitsmaßnahmen,
    • Updates und die laufende Pflege des Stores.
  4. Nach dem Go-live haftet die Agentur nicht für Störungen, Umsatzausfälle, Fehlkonfigurationen oder Rechtsverstöße, die nach der Übergabe entstehen und nicht auf einem von der Agentur zu vertretenden Mangel beruhen, der bereits bei Übergabe bestand.
  5. Nach dem Go-live gewünschte Änderungen, Erweiterungen, Optimierungen, Korrekturen oder Nacharbeiten sind neue Wünsche im Sinne von § 12, sofern sie nicht ausdrücklich von einer Wartungs- oder Supportvereinbarung umfasst sind. Die kostenfreie Behebung von Mängeln nach § 12 Abs. 1 bleibt unberührt.

Kosten & Zahlung

In einem Satz

70 % bei Start, 30 % nach Abnahme. Alle Preise netto, Drittkosten wie Apps und Themes trägst du.

Kurzfassung. Rechtlich gilt der Volltext.

§ 15 Vergütung, Zahlungsplan, Drittkosten und Zahlungsverzug
  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden 70 % der Vergütung bei Auftragserteilung fällig und 30 % nach Abnahme der Leistung (§ 16).
  2. Die Agentur beginnt mit der Leistungserbringung nach Eingang der ersten Zahlung (70 %).
  3. Die Übergabe des Stores bzw. der Go-live erfolgt nach Eingang der Schlusszahlung (30 %).
  4. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  5. Externe Kosten und Drittkosten trägt der Kunde gesondert, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies gilt insbesondere für:
    • Themes,
    • Apps,
    • Plugins,
    • Domains,
    • Hosting,
    • Stockmaterial,
    • Schriften,
    • Übersetzungen,
    • externe Entwickler oder Fachleistungen,
    • Drittsoftware,
    • Marketing- und Analyse-Tools.
  6. Laufende Drittkosten trägt der Kunde ab Aktivierung, Lizenzierung oder Übernahme des jeweiligen Dienstes.
  7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt:
    • weitere Leistungen auszusetzen,
    • Projektzugänge, neue Deployments oder Übergaben bis zum Zahlungseingang auszusetzen,
    • noch nicht übertragene Nutzungsrechte zurückzuhalten,
    • Zusatzleistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
  8. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.
§ 21 Chargebacks, Zahlungsrückbuchungen und Zahlungsrisiken
  1. Shopify-Stores nutzen zur Abwicklung von Zahlungen mit Endkunden regelmäßig externe Zahlungsanbieter oder Zahlungsdienstleister. Dazu gehören insbesondere:
    • Shopify Payments,
    • PayPal,
    • Klarna,
    • Stripe,
    • Kreditkartenanbieter,
    • sonstige Zahlungsdienstleister.
  2. Entscheidungen über Chargebacks, Zahlungsrückbuchungen, Betrugsprüfungen, Zahlungsstreitigkeiten oder einbehaltene Zahlungen trifft ausschließlich der jeweilige Zahlungsanbieter, die beteiligte Kreditkartengesellschaft oder das zuständige Finanzinstitut.
  3. Die Agentur hat auf solche Entscheidungen keinen Einfluss und übernimmt daher keine Haftung für daraus entstehende wirtschaftliche oder technische Folgen.
  4. Dies gilt insbesondere für:
    • Chargebacks,
    • Zahlungsrückbuchungen,
    • Betrugs- oder Risikoeinstufungen,
    • einbehaltene oder eingefrorene Beträge,
    • zusätzliche Gebühren oder Vertragsstrafen,
    • Kontosperrungen,
    • Einschränkungen von Zahlungsfunktionen,
    • Prüf- oder Nachweisverfahren der Zahlungsanbieter.
  5. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
    • Betrugsprävention,
    • Betrugsmanagement,
    • die Festlegung und Einhaltung von Zahlungsrichtlinien,
    • die Kommunikation mit Endkunden bei Zahlungsstreitigkeiten,
    • Retouren-, Versand- und Erstattungsprozesse,
    • die Erfüllung der Anforderungen der Zahlungsanbieter.
  6. Die Agentur haftet nicht für finanzielle Verluste, Gebühren, Kontobeschränkungen oder sonstige Schäden im Zusammenhang mit Chargebacks, Zahlungsrückbuchungen oder Entscheidungen von Zahlungsanbietern.
§ 22 Apps, Drittkosten, Deaktivierungen und Verantwortung des Kunden
  1. Shopify-Stores nutzen regelmäßig Apps, Plugins oder sonstige Drittsoftware, die häufig als laufende Abonnements oder nutzungsabhängige Dienste angeboten werden.
  2. Die Kosten hierfür entstehen in der Regel unmittelbar über das Shopify-Konto des Kunden oder über ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter.
  3. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
    • die Auswahl geeigneter Apps,
    • die Freigabe und Aktivierung von Apps,
    • die Deaktivierung oder Kündigung von Apps,
    • laufende Gebühren, Abonnements und Zusatzkosten,
    • die inhaltliche und rechtliche Eignung der genutzten Apps.
  4. Die Agentur haftet nicht für:
    • laufende App-Kosten,
    • Preisänderungen,
    • kostenpflichtige Upgrade-Stufen,
    • nutzungsabhängige Zusatzkosten,
    • laufende Gebühren nach der Projektübergabe,
    • Kosten aus aktiven oder deaktivierten Apps.
  5. Deaktiviert, entfernt, ersetzt oder verändert der Kunde selbst oder über Dritte Apps oder deren Konfiguration, geschieht dies auf eigenes Risiko des Kunden.
  6. Entstehen dadurch Funktionsstörungen, Datenverluste, Darstellungsfehler, Integrationsprobleme oder Umsatzeinbußen, übernimmt die Agentur keine Haftung.
  7. Analyse, Wiederherstellung, Neuinstallation, Neukonfiguration oder Nacharbeiten infolge solcher Eingriffe sind Zusatzleistungen und werden nach Zeitaufwand berechnet.

Technik & Drittanbieter

In einem Satz

Shopify, Apps und Themes entwickeln sich weiter. Dafür können wir nicht garantieren, aber wir sagen dir, was es bedeutet.

Kurzfassung. Rechtlich gilt der Volltext.

§ 5 Besonderheiten der Shopify-Plattform und Leistungsgrenzen
  1. Die Leistungen der Agentur werden regelmäßig auf Grundlage der Shopify-Plattform oder auf technischen Systemen, Tools, APIs und Infrastrukturen erbracht, die von Shopify bereitgestellt oder unterstützt werden.
  2. Shopify ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform, die von einem Dritten betrieben wird. Die Agentur hat keinen Einfluss auf Betrieb, Verfügbarkeit, Weiterentwicklung, Systemarchitektur, API-Verhalten, Standardfunktionen, Checkout-Struktur, Hosting, Infrastruktur oder Geschäftsentscheidungen von Shopify.
  3. Der Kunde erkennt an, dass die technische und funktionale Nutzbarkeit eines Shopify-Stores maßgeblich von Shopify selbst abhängt und Shopify die Plattform jederzeit ändern kann.
  4. Die Agentur übernimmt daher keine Gewähr und keine Haftung für:
    • Serverausfälle oder Verfügbarkeitsprobleme bei Shopify,
    • Änderungen an Standardfunktionen,
    • Änderungen an APIs, Webhooks oder Schnittstellen,
    • Einschränkungen durch die Systemarchitektur von Shopify,
    • Änderungen an Checkout-, Zahlungs- oder Theme-Funktionen,
    • Einschränkungen oder Sperrungen durch Shopify,
    • die Einstellung einzelner Funktionen, Programme oder Integrationen durch Shopify.
  5. Beruhen technische oder funktionale Einschränkungen auf Shopify selbst, seiner Architektur, seinen Richtlinien oder seinen technischen Grenzen, ist die Agentur nicht verpflichtet, davon abweichende oder diese technisch umgehende Lösungen bereitzustellen.
  6. Leistungen, die aufgrund von Änderungen oder Einschränkungen seitens Shopify erforderlich werden, gelten als Zusatzleistungen, sofern sie nicht ausdrücklich Teil einer gesonderten Wartungs-, Support- oder Entwicklungsvereinbarung sind.
§ 6 Drittsoftware, Apps, Themes und Integrationen
  1. Shopify-Stores beruhen regelmäßig auf dem Zusammenspiel Shopify-eigener Funktionen mit Themes, Apps, Plugins, Erweiterungen, externen Diensten, API-Anbindungen und sonstigen Integrationen von Drittanbietern.
  2. Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entwicklung, Pflege, Verfügbarkeit, Rechtskonformität, technische Stabilität, Sicherheit, Preisgestaltung oder Zukunftsfähigkeit solcher Drittkomponenten.
  3. Die Agentur übernimmt insbesondere keine Gewähr und keine Haftung für:
    • Kompatibilitätsprobleme zwischen Apps oder Themes,
    • Einschränkungen durch proprietäre Theme-Architekturen,
    • Fehler, Bugs oder Sicherheitslücken in Drittsoftware,
    • Funktionsänderungen, Deaktivierungen oder Preisänderungen durch Drittanbieter,
    • durch Updates verursachte Inkompatibilitäten,
    • die dauerhafte Verfügbarkeit von Drittdiensten.
  4. Empfiehlt, installiert, verbindet oder konfiguriert die Agentur Apps, Themes oder Integrationen, geschieht dies auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erkennbaren Zustands. Eine Gewähr für dauerhafte Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität wird nicht übernommen.
  5. Der Kunde erkennt an, dass viele Shopify-Funktionen technisch nur über Apps von Drittanbietern oder externe Dienste umsetzbar sind und diese naturgemäß zusätzliche Risiken mit sich bringen.
§ 7 Lizenzen, Beschaffung und Eigentum an Themes, Apps, Medien und sonstigen Rechten
  1. Der Kunde ist für den rechtmäßigen Erwerb und die fortlaufende Nutzungsberechtigung aller für das Projekt erforderlichen Lizenzen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
  2. Dies gilt insbesondere für:
    • Shopify-Themes,
    • Shopify-Apps,
    • Plugins und Erweiterungen,
    • Schriften und Schriftlizenzen,
    • Stockfotos, Videos und Grafiken,
    • Icons, Vorlagen und externe Design-Ressourcen,
    • sonstige Software, SaaS-Dienste oder digitale Inhalte.
  3. Erwirbt die Agentur Lizenzen im Namen des Kunden oder spricht sie Empfehlungen aus, geschieht dies grundsätzlich für Rechnung des Kunden. Ein dauerhaftes Lizenzmanagement schuldet die Agentur nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
  4. Die Agentur haftet nicht für Lizenzverstöße, die darauf beruhen, dass der Kunde:
    • erforderliche Lizenzen nicht erwirbt,
    • Lizenzen unberechtigt mehrfach nutzt,
    • gegen Lizenzbedingungen verstößt,
    • Themes, Apps, Medien oder Software ohne ausreichende Rechte nutzt.
  5. Verlangt oder prüft Shopify oder ein Dritter den rechtmäßigen Erwerb oder die ordnungsgemäße Lizenzierung bestimmter Komponenten, ist allein der Kunde für die Erfüllung dieser Anforderungen verantwortlich.
§ 23 App-Updates, App-Kompatibilität und Änderungen durch Dritte
  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur nur die Einrichtung, Einbindung oder Konfiguration von Apps und Drittkomponenten auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehenden technischen Stands.
  2. Die Agentur übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für spätere Inkompatibilitäten, Fehlfunktionen oder Funktionsänderungen infolge von:
    • App-Updates,
    • Änderungen durch App-Anbieter,
    • dem Zusammenspiel mehrerer Apps,
    • API- oder Shopify-Änderungen,
    • der Deaktivierung oder Einstellung einer App,
    • Preis- oder Funktionsänderungen durch Drittanbieter.
  3. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Apps dauerhaft auf Kompatibilität, Funktionsfähigkeit oder Zukunftsfähigkeit zu überwachen.
  4. Erforderliche Anpassungen, Neukonfigurationen, Neueinbindungen oder alternative Setups aufgrund späterer Änderungen durch Dritte sind Zusatzleistungen.
§ 24 Theme-Updates, Custom Code und Überschreibungsrisiken
  1. Shopify-Themes werden von ihren Entwicklern regelmäßig aktualisiert, erweitert oder technisch verändert.
  2. Theme-Updates können dazu führen, dass individuelle Anpassungen, Custom Code, Snippets, Sections, CSS-, JavaScript- oder Liquid-Anpassungen ganz oder teilweise überschrieben werden.
  3. Führt der Kunde Theme-Updates selbst durch oder veranlasst er solche Updates über Mitarbeiter, Dritte oder Apps, geschieht dies auf eigenes Risiko.
  4. Die Agentur haftet nicht für Fehlfunktionen, Darstellungsfehler, Datenverluste, Performance-Veränderungen oder Kompatibilitätsprobleme infolge von Theme-Updates oder Eingriffen Dritter in das Theme.
  5. Die Wiederherstellung, Rekonstruktion oder erneute Umsetzung individueller Theme-Anpassungen nach Updates ist eine gesondert vergütungspflichtige Zusatzleistung.
  6. Dasselbe gilt, wenn Theme-Entwickler ihre technische Architektur, Dateistruktur, Blöcke, Sections oder Konfigurationslogik ändern und dadurch bestehende Anpassungen beeinträchtigt werden.
§ 25 Änderungen an Shopify-Plattform, APIs, Checkout und technische Grenzen
  1. Shopify kann jederzeit technische, strukturelle oder funktionale Änderungen an seiner Plattform vornehmen, insbesondere in Bezug auf:
    • Standardfunktionen,
    • APIs und Webhooks,
    • Checkout-Prozesse,
    • Zahlungsfunktionen,
    • App-Schnittstellen,
    • Integrationen,
    • Rollen- und Berechtigungssysteme,
    • Theme-Architekturen,
    • technische Grenzen der Plattform.
  2. Solche Änderungen können bestehende Store-Konfigurationen, individuelle Entwicklungen, App-Integrationen, Tracking-Setups, Themes, Schnittstellen oder sonstige Umsetzungen beeinträchtigen.
  3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Funktionsänderungen, Einschränkungen, Inkompatibilitäten oder sonstige Auswirkungen, die unmittelbar oder mittelbar auf Änderungen der Shopify-Plattform beruhen.
  4. Lässt Shopify bestimmte technische Funktionen nicht zu, schränkt sie ein oder unterstützt sie nur begrenzt, ist die Agentur nicht verpflichtet, von diesen Grenzen abweichende Alternativlösungen bereitzustellen.
  5. Leistungen, die aufgrund von Shopify-Änderungen, API-Anpassungen, Checkout-Einschränkungen oder geänderten Plattformanforderungen erforderlich werden, gelten als Zusatzleistungen.
  6. Die Agentur erbringt ihre Leistungen im Rahmen der tatsächlich von Shopify bereitgestellten technischen Möglichkeiten und unter Beachtung der für sie geltenden Shopify-Partnerbedingungen. Shopify regelt sein Partnerprogramm und zusätzliche Partnerpflichten in eigenen Vertragsbedingungen.
§ 26 Migrationen, Datenübertragungen und Systemunterschiede
  1. Bei Migrationen von anderen Shopsystemen, CMS-Systemen, Datenquellen oder sonstigen Plattformen zu Shopify können technische Einschränkungen, strukturelle Unterschiede, Dateninkonsistenzen oder funktionale Abweichungen auftreten.
  2. Die Agentur garantiert nicht, dass alle Daten, Prozesse, Logiken, Strukturen oder Funktionen eines bisherigen Systems vollständig, identisch oder verlustfrei zu Shopify übertragen werden können.
  3. Dies gilt insbesondere für:
    • historische Bestellungen,
    • Kundenkonten,
    • Kundenpasswörter,
    • Produktvarianten,
    • Metafelder,
    • Kategorien oder Kollektionen,
    • individuelle Datenstrukturen,
    • Preislogiken,
    • Plugins oder Erweiterungen,
    • Tracking-Setups,
    • individuelle Checkout-Prozesse,
    • externe ERP-, PIM-, CRM- oder Middleware-Integrationen.
  4. Unterschiede in der technischen Architektur verschiedener Systeme können dazu führen, dass bestimmte Funktionen in Shopify nur anders, eingeschränkt oder gar nicht umsetzbar sind.
  5. Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
    • Datenverluste,
    • Dateninkonsistenzen,
    • abweichende Datenlogiken,
    • Funktionsänderungen,
    • strukturelle Unterschiede,
    • Einschränkungen durch die Zielplattform Shopify.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, migrierte Daten, Preise, Inhalte, Varianten, Lagerbestände, Kundendaten und sonstige übertragene Informationen nach Abschluss der Migration selbst und unverzüglich zu prüfen.
  7. Nachträgliche Korrekturen, die auf fehlender oder verspäteter Prüfung durch den Kunden beruhen, können gesondert berechnet werden.
§ 27 Tracking, Pixel, Marketing-Tools und Verantwortung für Einwilligungen
  1. Auf Wunsch des Kunden kann die Agentur Tracking-, Analyse- oder Marketing-Tools technisch einbinden, konfigurieren oder vorbereiten.
  2. Dazu gehören insbesondere:
    • Meta Pixel,
    • Google Analytics,
    • Google Tag Manager,
    • TikTok Pixel,
    • Google Ads Conversion Tracking,
    • Remarketing- oder Retargeting-Lösungen,
    • sonstige Marketing- oder Analyse-Tools.
  3. Die Agentur schuldet die technische Einbindung solcher Tools grundsätzlich nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Eine rechtliche Prüfung solcher Tools auf Vereinbarkeit mit Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Telekommunikationsrecht ist nicht Bestandteil der Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wurde.
  5. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
    • die Einhaltung der DSGVO und sonstiger Datenschutzvorschriften,
    • die Einholung erforderlicher Einwilligungen,
    • die Einrichtung und Konfiguration eines rechtskonformen Consent-Managers,
    • die korrekte Kategorisierung und Blockierung einwilligungspflichtiger Technologien,
    • die rechtliche Bewertung der eingesetzten Tracking- und Marketing-Technologien.
  6. Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
    • Datenschutzverstöße,
    • Abmahnungen,
    • Bußgelder,
    • behördliche Maßnahmen,
    • Ansprüche Dritter,
    • fehlerhafte Einwilligungskonfigurationen durch den Kunden,
    • spätere Funktionsänderungen durch Tracking-Anbieter.
  7. Ändern Anbieter wie Meta, Google, TikTok oder andere Plattformen ihre technischen Anforderungen, Funktionen oder Schnittstellen, übernimmt die Agentur keine Haftung für daraus entstehende Einschränkungen oder Fehlfunktionen.
§ 28 Support, Wartung, Notfall- und Expressleistungen
  1. Laufende Wartung, Support, Überwachung oder Serviceleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt sind.
  2. Ohne gesonderte Support- oder Wartungsvereinbarung schuldet die Agentur insbesondere nicht:
    • eine kontinuierliche Überwachung des Stores,
    • eine automatische Fehlerüberwachung,
    • die kurzfristige Bearbeitung spontaner Anfragen,
    • laufende Sicherheits- oder Kompatibilitätsupdates,
    • Bereitschafts- oder Notfalldienste.
  3. Dringende, kurzfristige oder priorisierte Arbeiten außerhalb des regulären Projektplans können als Express-, Notfall- oder Sonderleistungen erbracht werden.
  4. Für solche Leistungen kann die Agentur gesonderte Konditionen, Prioritätszuschläge oder erhöhte Stundensätze berechnen.
  5. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Notfall- oder Expressanfragen anzunehmen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bearbeiten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Haftung & Recht

In einem Satz

Wir haften im gesetzlichen Rahmen. Die Rechtstexte deines Shops verantwortest du.

Kurzfassung. Rechtlich gilt der Volltext.

§ 19 Rechtstexte, rechtliche Inhalte und Verantwortung des Kunden
  1. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Inhalte seines Onlineshops.
  2. Dies gilt insbesondere für:
    • Impressum,
    • Datenschutzerklärung,
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    • Widerrufsbelehrung,
    • Versand- und Zahlungsbedingungen,
    • Preisangaben,
    • Grundpreisangaben,
    • Produktkennzeichnung,
    • Produktbeschreibungen,
    • gesundheits-, lebensmittel- oder kennzeichnungsbezogene Aussagen,
    • wettbewerbsrechtlich relevante Inhalte.
  3. Bindet die Agentur Rechtstexte technisch ein oder übernimmt sie von Dritten bereitgestellte Texte, geschieht dies ohne rechtliche Prüfung, sofern eine solche nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wurde.
  4. Stellt die Agentur Shopify-Standardvorlagen, technische Felder oder Platzhalter bereit, geschieht dies ausschließlich als technische Hilfestellung. Für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit solcher Inhalte wird keine Haftung übernommen.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte rechtlich zulässig sind.
§ 20 Datenschutz, DSGVO, Verantwortung des Kunden und Freistellung
  1. Der Kunde ist für alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit seinem Shopify-Store, Apps, Tracking-Tools, Integrationen, Marketingmaßnahmen und Geschäftsprozessen verarbeitet werden, Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben oder ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
    • datenschutzkonforme Apps, Tools und Integrationen einzusetzen,
    • erforderliche Einwilligungen wirksam einzuholen,
    • Informationspflichten zu erfüllen,
    • einen geeigneten Consent-Manager einzusetzen,
    • die Zulässigkeit von Übermittlungen in Drittländer zu prüfen,
    • erforderliche Verträge und Dokumentationen vorzuhalten,
    • den Shopify-Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) sowie sonstige erforderliche Auftragsverarbeitungs- oder Datenschutzvereinbarungen selbst zu prüfen, abzuschließen und, soweit erforderlich, zu akzeptieren.
  3. Installiert oder nutzt der Kunde selbst Apps, Pixel, Skripte, Tracking- oder Marketing-Tools oder veranlasst er deren Einsatz, geschieht dies datenschutzrechtlich vollständig in eigener Verantwortung des Kunden.
  4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstöße, Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Ansprüche, die daraus entstehen, dass der Kunde nicht datenschutzkonforme Technologien oder Prozesse einsetzt oder deren Einsatz veranlasst.
  5. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern, Abmahnungen, Kosten, Schäden und Rechtsverteidigungskosten frei, die im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen des Kunden oder vom Kunden veranlassten datenschutzrelevanten Maßnahmen entstehen.
  6. Diese Freistellung gilt nicht, wenn die Agentur den Verstoß ausschließlich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 29 Nutzungsrechte, Rechteübertragung und Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung
  1. Alle Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an von der Agentur erstellten Konzepten, Designs, Layouts, Code, Modulen, Dokumentationen, Grafiken, Textentwürfen, Strukturen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben zunächst bei der Agentur.
  2. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten Ergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, die Herausgabe finaler Dateien, Zugangsdaten, Deployments oder Übertragungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
  4. Nicht auf den Kunden übertragen werden insbesondere Rechte an:
    • allgemeinen Frameworks,
    • wiederverwendbaren Modulen,
    • Bibliotheken,
    • internen Tools,
    • Vorlagen,
    • Routinen,
    • Know-how,
    • Methoden,
    • Komponenten, die unabhängig vom konkreten Projekt wiederverwendet werden können.
  5. Sind Rechte Dritter betroffen, erhält der Kunde Nutzungsrechte nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen des Dritten.
§ 30 Referenznennung, Eigenwerbung und Projektnennung
  1. Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene oder veröffentlichte Projekte als Referenz zu nutzen.
  2. Dazu gehört insbesondere die Nutzung von:
    • Firmenname des Kunden,
    • Shop-URL,
    • Projektbeschreibung,
    • Screenshots,
    • Logo,
    • allgemeinen Projektinformationen,
    • öffentlich sichtbaren Umsetzungsdetails.
  3. Die Referenznutzung kann insbesondere auf der Website der Agentur, in Pitches, Angebotsunterlagen, Social-Media-Beiträgen, Portfolios, Präsentationen und sonstigen Marketingmaterialien erfolgen.
  4. Vertrauliche, nicht öffentlich zugängliche Informationen des Kunden sind hiervon ausgenommen und dürfen nicht ohne gesonderte Zustimmung veröffentlicht werden.
  5. Möchte der Kunde aus berechtigten Gründen nicht als Referenz genannt werden, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 31 Shopify-Partner-Compliance und zulässiger Leistungsumfang
  1. Soweit die Agentur als Shopify-Partner oder innerhalb des Shopify-Ökosystems tätig ist, erbringt sie ihre Leistungen unter Beachtung der geltenden Shopify-Richtlinien, Partnerbedingungen, Plattformanforderungen und technischen Einschränkungen.
  2. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die gegen verbindliche Shopify-Vorgaben, Plattformrichtlinien, technische Einschränkungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen würden.
  3. Insbesondere schuldet die Agentur keine Leistungen, die eine unzulässige Umgehung plattformseitiger Checkout-, Zahlungs-, API- oder Sicherheitsbeschränkungen erfordern würden.
  4. Schränkt Shopify bestimmte Funktionen, Integrationen oder Prozesse ein oder untersagt sie, ist die Agentur nicht verpflichtet, diese Einschränkungen zu umgehen.
§ 32 Haftung der Agentur
  1. Die Agentur haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
  2. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt und gilt nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Agentur zusätzlich der Höhe nach auf die für das jeweilige Einzelprojekt tatsächlich gezahlte Nettovergütung begrenzt.
  5. Eine weitergehende Haftung der Agentur ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für:
    • entgangenen Gewinn,
    • Umsatzausfälle,
    • mittelbare Schäden,
    • Folgeschäden,
    • Datenverluste, die durch ordnungsgemäße Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wären,
    • Schäden infolge von Shopify-Änderungen,
    • Schäden durch Apps, Themes oder Integrationen von Drittanbietern,
    • Chargebacks, Betrugsfälle oder Entscheidungen von Zahlungsanbietern,
    • Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Kennzeichnungsverstöße des Kunden,
    • eigenmächtige Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
    • Ausfälle oder Änderungen externer Dienste.
  6. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
§ 33 Freistellung durch den Kunden bei Rechtsverstößen und Ansprüchen Dritter
  1. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, Daten, Produkten, Werbeaussagen, Bildern, Texten, Marken, Apps, Tracking-Setups, importierten Daten oder sonstigen Materialien entstehen, die Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen.
  2. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen:
    • Urheberrechtsverletzungen,
    • Markenrechtsverletzungen,
    • Wettbewerbsverstößen,
    • Datenschutzverstößen,
    • irreführender Werbung,
    • Verstößen gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten,
    • unzulässiger Produktaussagen.
  3. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. Dies gilt nicht, wenn die Agentur den Verstoß ausschließlich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 34 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort
  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Anwendung ausgeschlossen werden kann.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
  3. Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Agentur, sofern nicht anders vereinbart oder durch zwingendes Recht vorgeschrieben.
§ 35 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel und Rangfolge
  1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder unpraktikabel, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, soweit eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig ist.
  3. Bei Widersprüchen zwischen Angebot, Individualvereinbarung und diesen AGB gilt folgende Rangfolge:
    • a) Individualvereinbarung,
    • b) Angebot / Leistungsbeschreibung / Statement of Work,
    • c) diese AGB.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich oder ausdrücklich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
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