AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Shopibrands – Shopify Agentur
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB
- Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Kein Erfolgsversprechen / keine Umsatz- oder Conversiongarantie
- Besonderheiten der Shopify-Plattform
- Drittanbieter-Software (Apps, Themes, Integrationen)
- Lizenzierung von Themes, Apps und Medien
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Änderungen durch den Kunden oder Dritte während der Projektlaufzeit
- Einsatz von Subunternehmern und externen Dienstleistern
- Verbindliche Kommunikationswege
- Zusatzleistungen, Change Requests und Scope Creep
- Scope Freeze und Verbindlichkeit freigegebener Projektstände
- Development Stores und Store Transfer
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Abnahme der Leistungen
- Teilabnahmen und Projektmeilensteine
- Go-Live und Übergang der Betriebsverantwortung
- Rechtliche Inhalte und Verantwortlichkeit des Kunden
- Datenschutz und DSGVO
- Chargebacks und Zahlungsrisiken
- Apps und Drittanbieter-Kosten
- App-Updates und Kompatibilitätsrisiken
- Theme-Updates und Custom Code
- Änderungen der Shopify-Plattform
- Migrationen und Datenübertragungen
- Tracking, Pixel und Marketingtools
- Support, Wartung und Notfallleistungen
- Nutzungsrechte und Rechteübergang
- Referenznutzung
- Shopify-Partner-Compliance
- Haftung der Agentur
- Freistellung durch den Kunden
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Angebote, Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen Shopibrands (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Dienstleistungen und Werkleistungen im Bereich E-Commerce, Webdesign, Shopify-Entwicklung, Theme-Anpassung, App-Integration, Migration, Suchmaschinenoptimierung, Conversion-Optimierung, Online-Marketing, technischer Betreuung, Support sowie damit zusammenhängender Beratungs-, Umsetzungs- und Entwicklungsleistungen.
2. Die AGB gelten insbesondere für Leistungen im Zusammenhang mit der Konzeption, Gestaltung, technischen Umsetzung, Optimierung, Betreuung, Migration, Erweiterung und Pflege von Shopify-Stores einschließlich der Einbindung von Themes, Apps, Schnittstellen, Tracking- und Marketingtools sowie der Bereitstellung technischer und organisatorischer Projektleistungen.
3. Die Angebote und Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Schweigen auf abweichende Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in Projektverträgen, Leistungsbeschreibungen, Statements of Work oder sonstigen Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichen.
6. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss, Angebotsgrundlagen und Einbeziehung der AGB
1. Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch individuelle Angebotsannahme, schriftliche Beauftragung, elektronische Bestätigung, digitale Signatur, Auftrag per E-Mail, Annahme eines Angebots über ein elektronisches Signatur- oder Angebotsportal oder durch Zahlung der vereinbarten Vergütung zustande.
2. Sofern ein Angebot der Agentur nichts anderes bestimmt, sind Angebote freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Agentur die Beauftragung ausdrücklich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
3. Mit Annahme eines Angebots, mit Auftragserteilung oder mit Zahlung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
4. Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen sind ausschließlich:
-
- das konkrete Angebot,
- die darin enthaltene Leistungsbeschreibung,
- schriftliche Zusatzvereinbarungen,
- gegebenenfalls eine Projektbeschreibung, ein Briefing oder ein Statement of Work,
- diese AGB.
5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit nicht im Einzelfall eine strengere Form vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im Angebot oder in einer sonstigen Vereinbarung ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Die Agentur schuldet ausschließlich die dort konkret aufgeführten Leistungen.
2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur insbesondere nicht:
-
- eine dauerhafte Überwachung des Shopify-Stores,
- eine fortlaufende rechtliche, steuerliche oder datenschutzrechtliche Prüfung,
- die wirtschaftliche Rentabilität des Projekts,
- die dauerhafte Kompatibilität von Drittanbieter-Software,
- die dauerhafte Anpassung an technische Änderungen bei Shopify oder Drittanbietern,
- die Prüfung der wettbewerbs-, marken-, urheber-, verbraucherschutz- oder steuerrechtlichen Zulässigkeit von Inhalten, Funktionen oder Prozessen.
3. Beratungen, Empfehlungen, Hinweise, Einschätzungen, Benchmarks, Best Practices, Mockups, Wireframes, Entwürfe, Strategievorschläge oder technische Einschätzungen der Agentur dienen der Projektunterstützung und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit oder garantierte Leistung vereinbart wurden.
4. Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen übliche, dem Stand der Technik entsprechende Entwicklungs-, Test-, Abstimmungs- und Umsetzungsprozesse einzusetzen und die technische Umsetzung nach sachgerechtem Ermessen vorzunehmen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsgegenstand nicht wesentlich verlassen wird.
5. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer, externe Dienstleister, freie Mitarbeiter oder sonstige fachkundige Dritte einzusetzen, sofern dem keine zwingenden vertraglichen oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
6. Video-Tutorials, Schulungen und Dokumentationen
Soweit im Angebot ausdrücklich vorgesehen, kann die Agentur dem Kunden Video-Tutorials, Bildschirmaufzeichnungen, Kurzanleitungen oder sonstige Dokumentationen zur Verfügung stellen. Solche Video-Tutorials und Dokumentationen dienen ausschließlich der Erläuterung der konkret vertraglich vereinbarten und durch die Agentur umgesetzten Leistungen.
Ein Anspruch auf Video-Tutorials, Schulungen oder Dokumentationen besteht nur, soweit diese ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots oder der Leistungsbeschreibung sind.
Die Agentur ist insbesondere nicht verpflichtet, Video-Tutorials, Schulungen oder Dokumentationen zu erstellen für:
-
- nachträglich beauftragte Leistungen
- zusätzliche Seiten
- zusätzliche Templates
- zusätzliche Sektionen
- spätere Erweiterungen oder Änderungen des Shops
- Leistungen Dritter
- Apps oder Integrationen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs
- Marketingleistungen
- Werbekampagnen
- Meta Ads, Google Ads oder sonstige bezahlte Werbemaßnahmen
- E-Mail-Marketing-Leistungen
- Klaviyo oder sonstige E-Mail-Marketing-Plattformen
- SEO-Leistungen
- Tracking-Implementierungen
- Analyse- und Reporting-Tools
- Reporting-Leistungen
- Beratungsleistungen
- Strategie-Leistungen
- sonstige Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Vertragsumfangs
Zusätzliche Schulungs-, Dokumentations- oder Tutorialleistungen gelten als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
§ 4 Kein Erfolgsversprechen, keine Umsatz-, Conversion- oder Rankinggarantie
1. Soweit nicht ausdrücklich in Textform als garantierte Beschaffenheit vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen, unternehmerischen, vertrieblichen oder marketingbezogenen Erfolg.
2. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Gewähr, Garantie oder Haftung für:
-
- bestimmte Umsätze oder Umsatzsteigerungen,
- bestimmte Conversion Rates,
- bestimmte Warenkorbwerte,
- bestimmte ROAS-, MER-, CAC- oder ähnliche Marketingkennzahlen,
- bestimmte Sichtbarkeiten, Rankings oder Platzierungen bei Suchmaschinen,
- bestimmte Besucherzahlen, Traffic-Werte oder Wiederkaufraten,
- die Annahme bestimmter Funktionen oder Designs durch Endkunden,
- die Performance von Kampagnen oder Werbemaßnahmen,
- die Erreichung betriebswirtschaftlicher Zielgrößen des Kunden.
3. Aussagen über Potenziale, Chancen, Wachstumsziele, Marktpositionen, Best Practices, Branchenwerte oder Optimierungsmöglichkeiten sind lediglich unverbindliche Einschätzungen auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Informationen und stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie dar.
4. Der Kunde ist sich bewusst, dass die wirtschaftliche Entwicklung eines Onlineshops von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die die Agentur keinen oder nur eingeschränkten Einfluss hat, insbesondere von Sortiment, Preisgestaltung, Lieferfähigkeit, Wettbewerb, Markenstärke, Werbebudget, Retourenquote, Versandqualität, Kundenservice, Saisonalität, Produktqualität, Tracking-Datenqualität und dem allgemeinen Marktumfeld.
§ 5 Besonderheiten der Shopify-Plattform und Leistungsgrenzen
1. Die Leistungen der Agentur erfolgen regelmäßig auf Basis der Plattform Shopify bzw. auf von Shopify bereitgestellten oder unterstützten technischen Systemen, Tools, APIs und Infrastrukturen.
2. Shopify ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform eines Drittanbieters. Die Agentur hat keinen Einfluss auf Betrieb, Verfügbarkeit, Weiterentwicklung, Systemarchitektur, API-Verhalten, Standardfunktionen, Checkout-Struktur, Hosting, Infrastruktur oder Geschäftsentscheidungen von Shopify.
3. Der Kunde erkennt an, dass die technische und funktionale Nutzbarkeit eines Shopify-Stores in erheblichem Maß von Shopify selbst abhängt und dass Shopify jederzeit Änderungen an der Plattform vornehmen kann.
4. Die Agentur übernimmt daher keine Gewähr und keine Haftung für:
-
- Serverausfälle oder Verfügbarkeitsprobleme von Shopify,
- Änderungen an Standardfunktionen,
- Änderungen an APIs, Webhooks oder Schnittstellen,
- Einschränkungen durch die Systemarchitektur von Shopify,
- Änderungen an Checkout-, Zahlungs- oder Theme-Funktionen,
- Einschränkungen oder Sperrungen durch Shopify,
- die Einstellung einzelner Funktionen, Programme oder Integrationen durch Shopify.
5. Soweit technische oder funktionale Einschränkungen auf Shopify selbst, auf dessen Architektur, auf dessen Richtlinien oder auf dessen technische Limitierungen zurückzuführen sind, ist die Agentur nicht verpflichtet, hiervon abweichende oder technisch nicht vorgesehene Lösungen bereitzustellen.
6. Leistungen, die aufgrund von Änderungen oder Einschränkungen seitens Shopify erforderlich werden, gelten als zusätzliche Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines gesonderten Wartungs-, Support- oder Weiterentwicklungsvertrages sind.
§ 6 Drittanbieter-Software, Apps, Themes und Integrationen
1. Shopify-Stores basieren regelmäßig auf dem Zusammenspiel von Shopify-eigenen Funktionen, Drittanbieter-Themes, Apps, Plugins, Erweiterungen, externen Diensten, API-Verbindungen und sonstigen Integrationen.
2. Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entwicklung, Wartung, Verfügbarkeit, rechtliche Zulässigkeit, technische Stabilität, Sicherheit, Preisgestaltung oder Zukunftsfähigkeit solcher Drittanbieter-Komponenten.
3. Die Agentur übernimmt insbesondere keine Gewähr und keine Haftung für:
-
- Kompatibilitätsprobleme zwischen Apps oder Themes,
- Einschränkungen aufgrund proprietärer Theme-Architekturen,
- Fehler, Bugs oder Sicherheitslücken in Drittanbieter-Software,
- Funktionsänderungen, Deaktivierungen oder Preisänderungen durch Drittanbieter,
- Inkompatibilitäten infolge von Updates,
- die dauerhafte Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten.
4. Soweit die Agentur Apps, Themes oder Integrationen empfiehlt, einrichtet, installiert, verbindet oder konfiguriert, erfolgt dies auf Basis des bei Leistungserbringung erkennbaren Zustands. Eine Gewähr für die dauerhafte Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität wird hierdurch nicht übernommen.
5. Der Kunde erkennt an, dass viele Shopify-Funktionen technisch nur durch Drittanbieter-Apps oder externe Services umgesetzt werden können und dass diese naturgemäß zusätzlichen Risiken unterliegen.
§ 7 Lizenzierung, Beschaffung und Inhaberschaft von Themes, Apps, Medien und sonstigen Rechten
1. Der Kunde ist für den rechtmäßigen Erwerb und die fortlaufende Berechtigung zur Nutzung aller für das Projekt erforderlichen Lizenzen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
2. Dies betrifft insbesondere:
-
- Shopify-Themes,
- Shopify-Apps,
- Plugins und Erweiterungen,
- Fonts und Schriftlizenzen,
- Stockfotos, Videos und Grafiken,
- Icons, Templates und externe Designressourcen,
- sonstige Software, SaaS-Dienste oder digitale Inhalte.
3. Erwirbt die Agentur Lizenzen im Auftrag des Kunden oder spricht sie Empfehlungen aus, erfolgt dies im Zweifel für Rechnung des Kunden. Die Agentur schuldet nicht die dauerhafte Lizenzverwaltung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Die Agentur haftet nicht für Lizenzverstöße, die dadurch entstehen, dass der Kunde:
-
- erforderliche Lizenzen nicht erwirbt,
- Lizenzen unzulässig mehrfach nutzt,
- Lizenzbedingungen verletzt,
- Themes, Apps, Medien oder Software ohne ausreichende Rechte verwendet.
5. Sofern Shopify oder ein Drittanbieter den rechtmäßigen Erwerb oder die ordnungsgemäße Lizenzierung bestimmter Komponenten verlangt oder überprüft, ist ausschließlich der Kunde für die Einhaltung dieser Vorgaben verantwortlich.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig, richtig, rechtzeitig und in geeigneter Form zu erbringen.
2. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von:
3. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Dateien, Dokumente und Informationen rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
4. Verzögerungen, Mehraufwände, Fehlentwicklungen oder technische Probleme, die auf verspäteter, unvollständiger, unklarer oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten der Agentur.
5. Vereinbarte Projektfristen verlängern sich angemessen um den Zeitraum, in dem der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt.
6. Entsteht durch fehlende oder mangelhafte Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, ist die Agentur berechtigt, diesen nach Aufwand gesondert abzurechnen.
7. Überlassene Daten, Dateien und Importmaterialien
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Projektdurchführung bereitgestellten Daten, Dateien, Inhalte, CSV-Dateien, Produktdaten, Bilder, Texte, Tabellen, Importdateien, ERP-Daten, Variantenstrukturen, Metafelder, Übersetzungen und sonstigen Informationen vor Übergabe an die Agentur eigenständig auf Vollständigkeit, Richtigkeit, technische Verwendbarkeit und Konsistenz zu prüfen.
7.2. Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Daten oder Dateien auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, technische Fehlerfreiheit oder strukturelle Konsistenz zu überprüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
7.3. Die Agentur übernimmt insbesondere keine Haftung für:
-
- fehlerhafte CSV-Dateien
- unvollständige Produktdaten
- fehlerhafte Variantenstrukturen
- doppelte oder fehlerhafte SKUs
- fehlerhafte Metafelder
- inkonsistente Datenstrukturen
- fehlerhafte Übersetzungen
- beschädigte Dateien
- Formatierungsfehler
- Importfehler aufgrund kundenseitiger Datenquellen
- Fehler aus ERP-, PIM-, Warenwirtschafts- oder sonstigen Drittsystemen
7.4. Stellt sich nach Beginn der Leistungserbringung heraus, dass vom Kunden bereitgestellte Daten, Dateien oder Informationen fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder technisch nicht verwendbar sind und entsteht hierdurch zusätzlicher Aufwand, gilt dieser als zusätzliche Leistung.
7.5. Dies gilt insbesondere für:
-
- erneute Datenaufbereitung
- Datenbereinigung
- manuelle Nachbearbeitung
- Neuimporte
- erneute Produktanlage
- erneute Variantenstrukturierung
- Fehleranalyse
- technische Korrekturen
- Wiederherstellungsmaßnahmen
- zusätzliche Abstimmungen oder Kontrollarbeiten
7.6. Solcher zusätzlicher Aufwand wird nach tatsächlichem Zeitaufwand zum jeweils vereinbarten Stundensatz, mangels anderweitiger Vereinbarung zu EUR 120,00 netto pro Stunde, gesondert vergütet.
7.7. Verzögerungen im Projektablauf, die auf fehlerhafte, verspätete oder unvollständige Datenlieferungen des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
§ 9 Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden oder Dritte während der Projektlaufzeit
1. Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter oder geduldeter Dritter während der Entwicklungs-, Test-, Abstimmungs- oder Umsetzungsphase eigenständig Änderungen am Projekt, am Shopify-Store, an Themes, Apps, Einstellungen, Produktdaten, Integrationen, Codestrukturen, Templates, Metafeldern, Tracking-Einbindungen oder sonstigen Projektbestandteilen vor, erfolgt dies ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Änderungen unmittelbar im Live-System, in einer Entwicklungsumgebung, im Theme, im Backend, über den Shopify-Admin, mittels Collaborator Access, über Apps oder über andere Zugriffswege vorgenommen werden.
3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für dadurch verursachte:
-
- Datenverluste,
- nicht gespeicherte Zwischenstände,
- überschriebenen Code,
- Darstellungsfehler,
- Funktionsstörungen,
- Inkompatibilitäten,
- Verzögerungen,
- Wiederherstellungsaufwände,
- Sicherheitslücken oder fehlerhafte Konfigurationen.
4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eigenmächtige Änderungen des Kunden oder Dritter unentgeltlich zurückzunehmen, zu analysieren oder zu dokumentieren.
5. Entsteht durch solche Eingriffe zusätzlicher Aufwand für Prüfung, Fehleranalyse, Wiederherstellung, Dokumentation, Nachentwicklung, Neuabstimmung oder erneute Umsetzung, ist die Agentur berechtigt, diesen Aufwand nach Zeitaufwand zum jeweils vereinbarten Stundensatz, mangels anderweitiger Vereinbarung zu EUR 120,00 netto pro Stunde, abzurechnen.
6. Die Agentur ist ferner berechtigt, hierdurch entstehende Terminverschiebungen, Ressourcenanpassungen und Projektverzögerungen angemessen geltend zu machen.
§ 10 Einsatz von Subunternehmern, externen Projektmitarbeitern und Collaborator Access
1. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten jederzeit geeignete Subunternehmer, freie Mitarbeiter, externe Dienstleister oder sonstige Projektmitarbeiter einzusetzen.
2. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich. Ein Anspruch des Kunden auf vorherige Freigabe, Benennung oder Genehmigung einzelner Projektmitarbeiter besteht nicht.
3. Die Agentur bleibt auch beim Einsatz Dritter alleinige Vertragspartnerin des Kunden und koordiniert die Leistungserbringung in eigener Verantwortung.
4. Die Agentur ist berechtigt, eingesetzten Projektmitarbeitern die zur Projektdurchführung erforderlichen technischen Zugänge zu verschaffen. Dies umfasst insbesondere:
-
- Shopify Collaborator Access,
- Backend-Zugänge,
- Theme- und App-Zugriffe,
- Zugänge zu Repositories, Hosting- oder Domain-Umgebungen,
- Zugänge zu Projektmanagement-, Analyse- oder Marketingsystemen,
- sonstige projektbezogene Zugriffsrechte.
5. Soweit externe Projektmitarbeiter im Rahmen der Leistungserbringung potenziell Zugriff auf personenbezogene Daten oder sensible Unternehmensinformationen des Kunden erhalten, stellt die Agentur sicher, dass diese in angemessenem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
6. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte natürliche Personen persönlich eingesetzt werden oder dass einmal eingesetzte Projektmitarbeiter dauerhaft im Projekt verbleiben.
§ 11 Verbindliche Kommunikationswege und Wirksamkeit von Weisungen
1. Verbindliche Projektanweisungen, Freigaben, Änderungswünsche, Priorisierungen, Scope-Änderungen, Abnahmen und sonstige rechtlich oder wirtschaftlich relevante Erklärungen des Kunden müssen in Textform über einen von der Agentur vorgesehenen Kommunikationsweg erfolgen.
2. Als verbindliche Kommunikationswege gelten insbesondere:
-
- E-Mail,
- ein von der Agentur eingesetztes Projektmanagement-System,
- ein Signatur- oder Angebotsportal,
- sonstige ausdrücklich von der Agentur freigegebene schriftliche Dokumentationswege.
3. Kommunikation über informelle Kanäle wie insbesondere:
-
- WhatsApp,
- Slack,
- Telegram,
- Instagram,
- LinkedIn,
- Telefon,
- Sprachnachrichten,
- mündliche Meetings ohne anschließende Dokumentation,
gilt nicht als verbindliche Leistungsänderung oder Projektweisung, sofern sie nicht anschließend in Textform bestätigt wird.
4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, über informelle Kommunikationskanäle übermittelte Anweisungen umzusetzen.
5. Für Missverständnisse, Verzögerungen oder Mehraufwände, die darauf beruhen, dass verbindliche Projektkommunikation nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurde, haftet die Agentur nicht.
§ 12 Zusatzleistungen, Change Requests und Scope Creep
1. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung enthalten sind, gelten als zusätzliche Leistungen.
2. Dies gilt insbesondere für:
-
- zusätzliche Designvarianten,
- weitere Templates, Seiten oder Sektionen,
- zusätzliche Revisionen,
- nachträgliche Layoutänderungen,
- zusätzliche App-Integrationen,
- neue Funktionen,
- zusätzliche Schnittstellen,
- zusätzliche Tracking-Setups,
- nachträgliche Konzeptänderungen,
- erneute Umsetzungen bereits freigegebener Bestandteile,
- Mehraufwand durch unklare oder geänderte Kundenvorgaben.
3. Die Agentur ist nicht verpflichtet, solche Zusatzleistungen ohne gesonderte Beauftragung zu erbringen.
4. Zusatzleistungen werden nach Vereinbarung oder, falls keine gesonderte Vergütungsregelung getroffen wurde, nach Zeitaufwand zum üblichen Stundensatz der Agentur, derzeit EUR 120,00 netto pro Stunde, vergütet.
5. Die Agentur ist berechtigt, die Durchführung zusätzlicher Leistungen von einer gesonderten schriftlichen Beauftragung, von einer Vorauszahlung oder von einer Anpassung des Projektplans abhängig zu machen.
6. Grundlage der Leistungserbringung ist ausschließlich der im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer sonstigen Vereinbarung in Textform festgelegte Leistungsumfang. Mit Projektbeginn gilt dieser Leistungsumfang als verbindlich festgelegt.
§ 13 Scope Freeze und Verbindlichkeit freigegebener Projektstände
1. Sobald der Kunde Entwürfe, Konzepte, Designs, technische Lösungswege, Funktionsumfänge, Inhalte, Wireframes, Mockups, Theme-Setups, Navigationsstrukturen, Datenmodelle, App-Konzepte, Tracking-Setups oder sonstige Projektbestandteile freigibt, gilt der jeweilige Projektstand als verbindlich genehmigt.
2. Eine Freigabe kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen, insbesondere durch:
-
- schriftliche Bestätigung,
- Bestätigung per E-Mail,
- Freigabe im Projektmanagement-System,
- tatsächliche Nutzung,
- Weitergabe an Dritte zur Veröffentlichung oder Weiterbearbeitung,
- Freigabe in Meetings mit anschließender Dokumentation.
3. Nach erfolgter Freigabe ist die Agentur berechtigt, die weitere Umsetzung auf Basis dieses Projektstandes vorzunehmen.
4. Änderungen nach Freigabe stellen grundsätzlich zusätzliche Leistungen dar und können zu Mehrkosten sowie zu einer Anpassung von Fristen, Meilensteinen und Ressourcen führen.
5. Der Kunde kann sich nach einer wirksam erteilten Freigabe nicht darauf berufen, dass der freigegebene Projektstand ohne erneute Zusatzvergütung, ohne Terminverschiebung oder ohne technische Folgewirkungen nochmals geändert werden müsse.
§ 14 Development Stores, Eigentümerübertragung und Übergabe des Shopify-Stores
1. Shopify-Projekte werden von der Agentur häufig zunächst in sogenannten Development Stores oder sonstigen Entwicklungsumgebungen erstellt, die dem Aufbau, der Konfiguration, dem Test und der Vorbereitung des späteren Live-Betriebs dienen.
2. Solche Entwicklungsumgebungen dienen ausschließlich der Projektumsetzung und stellen noch keine endgültige Übergabe des Shopify-Stores an den Kunden dar.
3. Die Übertragung des Stores auf den Kunden erfolgt regelmäßig durch Übergabe oder Übertragung des Store Owner Status oder durch einen sonstigen Shopify-seitig vorgesehenen Transfermechanismus.
4. Die Agentur ist berechtigt, die Übertragung des Stores oder die Übertragung administrativer Hauptrechte bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen zurückzuhalten.
5. Mit der Übertragung des Store Owner Status oder mit einer sonstigen endgültigen Übergabe gehen die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortlichkeit für den Store auf den Kunden über.
6. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde insbesondere verantwortlich für:
-
- die Verwaltung des Shopify-Accounts,
- die Auswahl und Verwaltung von Zahlungsanbietern,
- die Auswahl und Verwaltung installierter Apps,
- die laufenden Plattformkosten,
- die rechtliche und inhaltliche Pflege des Stores,
- Nutzerrechte, Mitarbeiterzugänge und Sicherheitseinstellungen.
7. Soweit keine gesonderte Vereinbarung über Wartung, Support oder laufende Betreuung besteht, schuldet die Agentur nach Übergabe keine weitere Pflege oder Überwachung des Stores.
§ 15 Vergütung, Vorauszahlung, Fremdkosten und Zahlungsverzug
1. Sofern nicht ausdrücklich anders in Textform vereinbart, erfolgt die Vergütung sämtlicher Leistungen der Agentur zu 100 % im Voraus.
2. Die Agentur ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Zahlungseingang zu beginnen.
3. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4. Fremd- und Drittkosten sind vom Kunden gesondert zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für:
-
- Themes,
- Apps,
- Plugins,
- Domains,
- Hosting,
- Stockmaterial,
- Fonts,
- Übersetzungen,
- externe Entwickler- oder Spezialdienstleistungen,
- Drittsoftware,
- Marketing- und Analyse-Tools.
5. Soweit laufende Drittanbieter-Kosten entstehen, trägt der Kunde diese ab dem Zeitpunkt der Aktivierung, Lizenzierung oder Übernahme des jeweiligen Dienstes.
6. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt,
-
- weitere Leistungen zurückzustellen,
- Projektzugänge, neue Deployments oder Übergaben bis zur Zahlung auszusetzen,
- noch nicht übertragene Nutzungsrechte zurückzuhalten,
- zusätzliche Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
7. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.
§ 16 Abnahme der Leistungen
1. Soweit die vertraglich geschuldete Leistung werkvertraglichen Charakter hat oder als abnahmefähige Leistung ausgestaltet ist, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
2. Nach Fertigstellung eines Projektes oder eines abgrenzbaren Projektabschnitts wird die Agentur den Kunden zur Abnahme auffordern.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung zu prüfen und entweder die Abnahme zu erklären oder konkrete wesentliche Mängel in Textform mitzuteilen.
4. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine substantiierte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
5. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, veröffentlicht, live schaltet, Inhalte einpflegt, Bestellungen darüber abwickelt oder die Leistung anderweitig im geschäftlichen Verkehr einsetzt.
6. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7. Die Agentur ist berechtigt, Teilabnahmen für klar abgrenzbare Projektabschnitte zu verlangen.
§ 17 Teilabnahmen, Meilensteine und fortlaufende Projektabschnitte
1. Bei größeren oder mehrphasigen Projekten kann die Agentur Leistungen in Projektabschnitten, Sprints, Meilensteinen oder Teilwerken erbringen.
2. Solche Teilabschnitte können insbesondere betreffen:
-
- Konzeption,
- Designfreigaben,
- Theme-Setup,
- App-Integration,
- Datenmigration,
- Tracking-Setups,
- technische Module,
- Übergabe von Templates oder Funktionsblöcken.
3. Für jeden abgrenzbaren Projektabschnitt kann die Agentur eine gesonderte Freigabe oder Abnahme verlangen.
4. Abgenommene oder freigegebene Teilabschnitte gelten als verbindliche Grundlage für die weitere Projektumsetzung.
5. Spätere Änderungen an bereits freigegebenen oder abgenommenen Teilabschnitten gelten als zusätzliche Leistungen.
§ 18 Go-Live, Übergang der Betriebsverantwortung und Verantwortungswechsel
1. Mit dem Go-Live eines Shopify-Stores, mit der Veröffentlichung des Stores oder mit der Übertragung des Store Owner Status gilt das Projekt als technisch übergeben, soweit nicht ausdrücklich noch Restleistungen vereinbart wurden.
2. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für den laufenden Betrieb des Stores vollständig beim Kunden.
3. Dies umfasst insbesondere die Verantwortung für:
-
- Inhalte und Produktdaten,
- Preise, Varianten und Bestände,
- Zahlungs- und Versandkonfigurationen,
- rechtliche Texte,
- Cookie- und Consent-Einstellungen,
- DSGVO-Konformität,
- Tracking- und Marketingeinbindungen,
- Mitarbeiter- und Zugriffsrechte,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- Updates und laufende Shop-Pflege.
4. Die Agentur haftet nach Go-Live nicht für Störungen, Umsatzausfälle, Fehlkonfigurationen oder Rechtsverstöße, die nach der Übergabe entstehen und nicht auf einem bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegenden, von der Agentur zu vertretenden Mangel beruhen.
5. Nach dem Go-Live gewünschte Änderungen, Erweiterungen, Optimierungen, Korrekturen oder Nacharbeiten stellen zusätzliche Leistungen dar, sofern sie nicht ausdrücklich von einem Wartungs- oder Supportvertrag umfasst sind.
§ 19 Rechtliche Inhalte, Rechtstexte und inhaltliche Verantwortung des Kunden
1. Der Kunde ist für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Inhalte seines Onlineshops selbst verantwortlich.
2. Dies betrifft insbesondere:
-
- Impressum,
- Datenschutzerklärung,
- AGB,
- Widerrufsbelehrung,
- Versand- und Zahlungsbedingungen,
- Preisangaben,
- Grundpreisangaben,
- Produktkennzeichnungen,
- Produktbeschreibungen,
- gesundheits-, lebensmittel- oder kennzeichnungsrechtliche Aussagen,
- wettbewerbsrechtlich relevante Inhalte.
3. Soweit die Agentur rechtliche Texte technisch einbindet oder von Dritten bereitgestellte Texte übernimmt, erfolgt dies ohne rechtliche Prüfung, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich separat beauftragt wurde.
4. Soweit die Agentur Shopify-Standardvorlagen, technische Felder oder bloße Platzhalter zur Verfügung stellt, geschieht dies ausschließlich als technische Hilfestellung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Wirksamkeit solcher Inhalte wird nicht übernommen.
5. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm freigegebenen oder bereitgestellten Inhalte rechtlich zulässig sind.
§ 20 Datenschutz, DSGVO, Verantwortlichkeit des Kunden und Freistellung
1. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für sämtliche personenbezogenen Daten, die im Rahmen seines Shopify-Stores, seiner Apps, Tracking-Tools, Integrationen, Marketingmaßnahmen und Geschäftsprozesse verarbeitet werden, soweit nicht gesetzlich oder ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
-
- datenschutzrechtlich zulässige Apps, Tools und Integrationen einzusetzen,
- erforderliche Einwilligungen wirksam einzuholen,
- Informationspflichten zu erfüllen,
- einen geeigneten Consent-Manager einzusetzen,
- die Rechtmäßigkeit von Drittlandübermittlungen zu prüfen,
- erforderliche Verträge und Dokumentationen vorzuhalten,
- den jeweils einschlägigen Shopify-DPA sowie sonstige erforderliche Auftragsverarbeitungs- und Datenschutzdokumente eigenverantwortlich zu prüfen, abzuschließen und – soweit erforderlich – zu akzeptieren.
3. Installiert oder nutzt der Kunde eigenständig Apps, Pixel, Skripte, Tracking- oder Marketingtools oder veranlasst er deren Einsatz, erfolgt dies ausschließlich in seiner eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortung.
4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstöße, Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Ansprüche, die darauf beruhen, dass der Kunde datenschutzrechtlich unzulässige Technologien oder Prozesse einsetzt oder einsetzen lässt.
5. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern, Abmahnungen, Kosten, Schäden und Rechtsverfolgungskosten frei, die im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Verstößen des Kunden oder mit von ihm veranlassten datenschutzrelevanten Maßnahmen entstehen.
6. Die Freistellung gilt nicht, soweit die Agentur den betreffenden Verstoß ausschließlich vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hat.
§ 21 Chargebacks, Zahlungsrückbelastungen und Zahlungsrisiken
1. Shopify-Stores nutzen regelmäßig externe Zahlungsanbieter oder Payment-Provider zur Abwicklung von Zahlungen mit Endkunden. Hierzu zählen insbesondere Shopify Payments, PayPal, Klarna, Stripe, Kreditkartenanbieter sowie sonstige Zahlungsdienstleister.
2. Entscheidungen über Chargebacks, Zahlungsrückbelastungen, Betrugsprüfungen, Zahlungsstreitigkeiten oder Zahlungseinbehalte werden ausschließlich durch den jeweiligen Zahlungsanbieter, das beteiligte Kreditkartenunternehmen oder das zuständige Finanzinstitut getroffen.
3. Die Agentur hat auf solche Entscheidungen keinen Einfluss und übernimmt daher keine Haftung für daraus resultierende wirtschaftliche oder technische Folgen.
4. Dies gilt insbesondere für:
-
- Chargebacks,
- Zahlungsrückbelastungen,
- Fraud- oder Risikoeinstufungen,
- einbehaltene oder eingefrorene Beträge,
- zusätzliche Gebühren oder Strafzahlungen,
- Kontosperrungen,
- Einschränkungen von Zahlungsfunktionen,
- Prüfmaßnahmen oder Nachweisanforderungen von Payment-Providern.
5. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
-
- Betrugsprävention,
- Fraud-Management,
- Einrichtung und Einhaltung von Zahlungsrichtlinien,
- Kommunikation mit Endkunden bei Zahlungsstreitigkeiten,
- Retouren-, Versand- und Rückgabeprozesse,
- die Erfüllung providerseitiger Anforderungen.
6. Die Agentur haftet nicht für finanzielle Verluste, Gebühren, Kontoeinschränkungen oder sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit Chargebacks, Zahlungsrückbelastungen oder Entscheidungen von Zahlungsanbietern entstehen.
§ 22 Apps, Drittanbieter-Kosten, Deaktivierungen und Verantwortlichkeit des Kunden
1. Shopify-Stores nutzen regelmäßig Apps, Plugins oder sonstige Drittanbieter-Software, die häufig als laufende Abonnements oder nutzungsabhängige Dienste angeboten werden.
2. Solche Kosten entstehen regelmäßig unmittelbar über den Shopify-Account des Kunden oder im direkten Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter.
3. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
-
- Auswahl geeigneter Apps,
- Freigabe und Aktivierung von Apps,
- Deaktivierung oder Kündigung von Apps,
- laufende Gebühren, Abonnements und Zusatzkosten,
- die inhaltliche und rechtliche Eignung der eingesetzten Apps.
4. Die Agentur haftet nicht für:
-
- laufende App-Kosten,
- Preisänderungen,
- kostenpflichtige Upgrade-Stufen,
- nutzungsabhängige Mehrkosten,
- fortlaufende Gebühren nach Projektübergabe,
- Kosten infolge aktiver oder deaktivierter Apps.
5. Deaktiviert, entfernt, ersetzt oder verändert der Kunde Apps oder deren Konfigurationen eigenständig oder durch Dritte, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
6. Entstehen hierdurch Funktionsstörungen, Datenverluste, Darstellungsfehler, Integrationsprobleme oder Umsatzbeeinträchtigungen, übernimmt die Agentur hierfür keine Haftung.
7. Analyse, Wiederherstellung, Neuinstallation, Rekonfiguration oder Nacharbeit infolge solcher Eingriffe stellen zusätzliche Leistungen dar und werden nach Aufwand berechnet.
§ 23 App-Updates, App-Kompatibilität und Änderungen durch Drittanbieter
1. Die Agentur schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, lediglich die Einrichtung, Integration oder Konfiguration von Apps und Drittanbieter-Komponenten auf Basis des bei Leistungserbringung vorhandenen technischen Zustands.
2. Die Agentur übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für spätere Inkompatibilitäten, Fehlfunktionen oder Funktionsänderungen, die zurückzuführen sind auf:
-
- Updates von Apps,
- Änderungen durch App-Anbieter,
- das Zusammenspiel mehrerer Apps,
- API- oder Shopify-Änderungen,
- Deaktivierung oder Einstellung einer App,
- Preis- oder Funktionsänderungen durch Drittanbieter.
3. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Apps dauerhaft auf Kompatibilität, Funktionsfähigkeit oder Zukunftsfähigkeit zu überwachen.
4. Erforderliche Nachbesserungen, Neuabstimmungen, Neuverknüpfungen oder alternative Setups infolge späterer Drittanbieteränderungen stellen zusätzliche Leistungen dar.
§ 24 Theme-Updates, Custom Code und Überschreibungsrisiken
1. Shopify-Themes werden von deren Entwicklern regelmäßig aktualisiert, erweitert oder technisch verändert.
2. Theme-Updates können dazu führen, dass individuelle Anpassungen, Custom Code, Snippets, Sections, CSS-, JavaScript- oder Liquid-Änderungen ganz oder teilweise überschrieben werden.
3. Führt der Kunde selbst Theme-Updates durch oder veranlasst er solche Updates durch Mitarbeiter, Drittanbieter oder Apps, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
4. Die Agentur haftet nicht für Funktionsstörungen, Darstellungsfehler, Datenverluste, Performance-Veränderungen oder Kompatibilitätsprobleme, die infolge von Theme-Updates oder themebezogenen Drittanbietereingriffen entstehen.
5. Die Wiederherstellung, Rekonstruktion oder erneute Implementierung individueller Theme-Anpassungen nach Updates stellt eine gesondert zu vergütende Zusatzleistung dar.
6. Gleiches gilt, wenn Theme-Entwickler ihre technische Architektur, Dateistruktur, Blöcke, Sektionen oder Konfigurationslogiken ändern und dadurch bestehende Anpassungen beeinflusst werden.
§ 25 Änderungen der Shopify-Plattform, APIs, Checkout und technische Limitierungen
1. Shopify kann jederzeit technische, strukturelle oder funktionale Änderungen an seiner Plattform vornehmen, insbesondere an:
-
- Standardfunktionen,
- APIs und Webhooks,
- Checkout-Prozessen,
- Zahlungsfunktionen,
- App-Schnittstellen,
- Integrationen,
- Rollen- und Berechtigungssystemen,
- Theme-Architekturen,
- technischen Limitierungen der Plattform.
2. Solche Änderungen können Auswirkungen auf bestehende Shop-Konfigurationen, individuelle Entwicklungen, App-Integrationen, Tracking-Setups, Themes, Schnittstellen oder sonstige Umsetzungen haben.
3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Funktionsänderungen, Einschränkungen, Inkompatibilitäten oder sonstige Auswirkungen, die unmittelbar oder mittelbar auf Änderungen der Shopify-Plattform zurückzuführen sind.
4. Soweit Shopify bestimmte technische Funktionen nicht zulässt, einschränkt oder nur eingeschränkt unterstützt, schuldet die Agentur keine hiervon abweichende Sonderlösung.
5. Leistungen, die infolge von Shopify-Änderungen, API-Änderungen, Checkout-Limitierungen oder geänderten Plattformvorgaben erforderlich werden, gelten als zusätzliche Leistungen.
6. Die Agentur erbringt ihre Leistungen im Rahmen der von Shopify jeweils tatsächlich zur Verfügung gestellten technischen Möglichkeiten und unter Beachtung der für sie geltenden Shopify-Partnerbedingungen. Shopify regelt sein Partnerprogramm und weitere Partnerpflichten in eigenen Vertragsbedingungen.
§ 26 Migrationen, Datenübertragungen und Systemunterschiede
1. Bei Migrationen von anderen Shopsystemen, CMS-Systemen, Datenquellen oder sonstigen Plattformen zu Shopify können technische Einschränkungen, strukturelle Unterschiede, Datenabweichungen oder Funktionsverluste auftreten.
2. Die Agentur übernimmt keine Garantie dafür, dass sämtliche Daten, Prozesse, Logiken, Strukturen oder Funktionen eines Altsystems vollständig, identisch oder ohne Verlust nach Shopify übertragen werden können.
3. Dies gilt insbesondere für:
-
- historische Bestellungen,
- Kundenkonten,
- Kundenpasswörter,
- Produktvarianten,
- Metafelder,
- Kategorien oder Collections,
- individuelle Datenstrukturen,
- Preislogiken,
- Plugins oder Erweiterungen,
- Tracking-Setups,
- individuelle Checkout-Prozesse,
- externe ERP-, PIM-, CRM- oder Middleware-Verbindungen.
4. Unterschiede in der technischen Architektur verschiedener Systeme können dazu führen, dass bestimmte Funktionen nur andersartig, eingeschränkt oder gar nicht auf Shopify abbildbar sind.
5. Die Agentur haftet nicht für:
-
- Datenverluste,
- Datenabweichungen,
- abweichende Datenlogiken,
- Funktionsänderungen,
- strukturelle Unterschiede,
- Einschränkungen infolge der Zielplattform Shopify.
6. Der Kunde ist verpflichtet, migrierte Daten, Preise, Inhalte, Varianten, Bestände, Kundendaten und sonstige übertragene Informationen nach Abschluss der Migration eigenständig und unverzüglich zu prüfen.
7. Nachträgliche Korrekturen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Prüfung durch den Kunden können gesondert vergütet werden.
§ 27 Tracking, Pixel, Marketingtools und Consent-Verantwortung
1. Auf Wunsch des Kunden kann die Agentur Tracking-, Analyse- oder Marketingtools technisch integrieren, konfigurieren oder vorbereiten.
2. Dies betrifft insbesondere:
-
- Meta Pixel,
- Google Analytics,
- Google Tag Manager,
- TikTok Pixel,
- Google Ads Conversion Tracking,
- Remarketing- oder Retargeting-Lösungen,
- sonstige Marketing- und Analyse-Tools.
3. Die Agentur schuldet hierbei grundsätzlich nur die technische Einbindung, soweit diese ausdrücklich vereinbart ist.
4. Eine rechtliche Prüfung der datenschutz-, wettbewerbs- oder telemedienrechtlichen Zulässigkeit der eingesetzten Tools ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wurde.
5. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
-
- die Einhaltung der DSGVO und sonstiger Datenschutzvorgaben,
- die Einholung erforderlicher Einwilligungen,
- die Implementierung und Konfiguration eines rechtlich geeigneten Consent-Managers,
- die korrekte Kategorisierung und Blockierung zustimmungspflichtiger Technologien,
- die rechtliche Bewertung der eingesetzten Tracking- und Marketingtechnologien.
6. Die Agentur haftet nicht für:
-
- Datenschutzverstöße,
- Abmahnungen,
- Bußgelder,
- behördliche Maßnahmen,
- Ansprüche Dritter,
- unzutreffende Consent-Setups des Kunden,
- nachträgliche Funktionsänderungen durch Tracking-Anbieter.
7. Ändern Anbieter wie Meta, Google, TikTok oder andere Plattformen ihre technischen Anforderungen, Funktionsweisen oder Schnittstellen, übernimmt die Agentur keine Haftung für daraus resultierende Einschränkungen oder Fehlfunktionen.
§ 28 Support, Wartung, Notfallleistungen und Express-Arbeiten
1. Laufende Wartungs-, Support-, Pflege- oder Monitoring-Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich und gesondert vereinbart wurden.
2. Ohne gesonderte Support- oder Wartungsvereinbarung schuldet die Agentur insbesondere nicht:
-
- die fortlaufende Überwachung des Stores,
- automatische Fehlerkontrolle,
- zeitnahe Bearbeitung spontaner Anfragen,
- fortlaufende Sicherheits- oder Kompatibilitätsupdates,
- Bereitschafts- oder Notfalldienste.
3. Dringende, kurzfristige oder priorisierte Leistungen außerhalb der regulären Projektplanung können als Express-, Notfall- oder Sonderleistungen erbracht werden.
4. Für solche Leistungen kann die Agentur gesonderte Konditionen, Priorisierungszuschläge oder erhöhte Stundensätze verlangen.
5. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Notfall- oder Expressleistungen anzunehmen oder innerhalb eines bestimmten Zeitfensters zu erbringen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 29 Nutzungsrechte, Rechteübergang und Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung
1. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an von der Agentur erstellten Konzepten, Designs, Layouts, Codes, Modulen, Dokumentationen, Grafiken, Textentwürfen, Strukturen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben zunächst bei der Agentur.
2. Der Kunde erhält an den individuell für ihn erstellten Ergebnissen nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, die Übergabe finaler Dateien, Zugänge, Deployments oder Übertragungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
4. Nicht auf den Kunden übergehen insbesondere Rechte an:
-
- allgemeinen Frameworks,
- wiederverwendbaren Modulen,
- Bibliotheken,
- internen Tools,
- Templates,
- Routinen,
- Know-how,
- Methoden,
- Bestandteilen, die unabhängig vom konkreten Projekt mehrfach genutzt werden können.
5. Soweit Drittanbieterrechte betroffen sind, erhält der Kunde Nutzungsrechte nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters.
§ 30 Referenznutzung, Eigenwerbung und Projektnennung
1. Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene oder veröffentlichte Projekte zu Referenzzwecken zu nutzen.
2. Dies umfasst insbesondere die Nutzung von:
-
- Unternehmensname des Kunden,
- Shop-URL,
- Projektbeschreibung,
- Screenshots,
- Logo,
- allgemeinen Projektinformationen,
- öffentlich sichtbaren Umsetzungsdetails.
3. Die Referenznutzung darf insbesondere auf der Website der Agentur, in Pitches, Angebotsunterlagen, Social-Media-Beiträgen, Portfolios, Präsentationen und sonstigen Marketingunterlagen erfolgen.
4. Vertrauliche, nicht öffentlich bekannte Informationen des Kunden werden hiervon nicht erfasst und dürfen ohne gesonderte Zustimmung nicht veröffentlicht werden.
5. Wünscht der Kunde aus berechtigten Gründen keine Referenznennung, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 31 Shopify-Partner-Compliance und zulässiger Leistungsrahmen
1. Soweit die Agentur als Shopify-Partner oder innerhalb des Shopify-Ökosystems tätig ist, erfolgen ihre Leistungen im Rahmen der jeweils geltenden Shopify-Richtlinien, Partnerbedingungen, Plattformvorgaben und technischen Beschränkungen.
2. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die gegen verbindliche Shopify-Vorgaben, gegen Plattformrichtlinien, gegen technische Beschränkungen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würden.
3. Insbesondere schuldet die Agentur keine Leistungen, die eine unzulässige Umgehung plattformseitiger Checkout-, Zahlungs-, API- oder Sicherheitsvorgaben voraussetzen würden.
4. Soweit Shopify bestimmte Funktionen, Integrationen oder Prozesse einschränkt oder untersagt, ist die Agentur nicht verpflichtet, diese Beschränkungen zu umgehen.
§ 32 Haftung der Agentur
1. Die Agentur haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf vorsätzlichem Verhalten der Agentur beruhen. Eine im Voraus formularmäßige Freizeichnung für Vorsatz ist nach deutschem Recht nicht frei gestaltbar.
2. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur, soweit gesetzlich zulässig, eingeschränkt. Überzogene oder intransparente AGB-Klauseln können nach § 307 BGB unwirksam sein; diese Klausel soll deshalb im rechtlich zulässigen Umfang gelten.
3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Agentur der Höhe nach zusätzlich auf maximal die für das jeweilige Einzelprojekt vom Kunden tatsächlich gezahlte Nettovergütung begrenzt.
5. Eine weitergehende Haftung der Agentur ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für:
-
- entgangenen Gewinn,
- ausgebliebene Umsätze,
- mittelbare Schäden,
- Folgeschäden,
- Datenverluste, soweit diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wären,
- Schäden infolge von Shopify-Änderungen,
- Schäden durch Drittanbieter-Apps, Themes oder Integrationen,
- Chargebacks, Fraud-Fälle oder Payment-Provider-Entscheidungen,
- Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Kennzeichnungsverstöße des Kunden,
- Eigenänderungen des Kunden oder Dritter,
- Ausfälle oder Änderungen externer Dienste.
6. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Nach deutschem Recht haftet der Schuldner grundsätzlich auch für Erfüllungsgehilfen; die vorstehende Klausel soll deshalb nur im rechtlich zulässigen Umfang gelten.
§ 33 Freistellung durch den Kunden bei Rechtsverletzungen und Drittansprüchen
1. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte, Daten, Produkte, Werbeaussagen, Bilder, Texte, Marken, Apps, Tracking-Setups, Importdaten oder sonstige Materialien Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
2. Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche wegen:
-
- Urheberrechtsverletzungen,
- Markenrechtsverletzungen,
- Wettbewerbsverstößen,
- Datenschutzverstößen,
- irreführender Werbung,
- Kennzeichnungs- oder Informationspflichtverstößen,
- unzulässiger Produktangaben.
3. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
4. Dies gilt nicht, soweit die Agentur den konkreten Verstoß ausschließlich vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hat.
§ 34 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung ausgeschlossen werden kann.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Agentur, soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§ 35 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel und Rangfolge
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, soweit eine ergänzende Vertragsauslegung zulässig ist.
3. Im Falle von Widersprüchen zwischen Angebot, Individualvereinbarung und diesen AGB gilt folgende Rangfolge:
- a) Individualvereinbarung,
- b) Angebot / Leistungsbeschreibung / Statement of Work,
- c) diese AGB.
4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich oder ausdrücklich vertraglich eine strengere Form vorgesehen ist.